Verkehrsunfälle und Schadensregulierung

Leider gibt es Ärger im Straßenverkehr immer wieder – sei es, dass man selber unabsichtlich zu schnell gefahren ist oder aber fremde Verkehrsteilnehmer unvorsichtig waren und Ihr Eigentum beschädigt und womöglich auch Ihre Gesundheit verletzt haben.

In all diesen Fällen ist professionelle Vertretung nicht nur wichtig, sondern wird Ihnen häufig genug auch von dritter Seite bezahlt:

  • Der Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers zahlt die Rechtsanwaltskosten der verletzten Partei
  • Im Falle unbegründeter Strafverfolgung ersetzt die Staatskasse die Kosten der Verteidigung
  • Häufig besteht eine eigene Rechtsschutzversicherung, die Schadensereignisse im Straßenverkehr abdeckt

Beispiele, bei den anwaltliche Hilfe gefragt ist:

  • Wer den Schaden hat …
  • Der Fahrer hinter Ihnen hatte es „besonders eilig“ – und verursachte einen Auffahrunfall. Selbst bei eigentlich klarer Rechtslage bedeutet dies einigen Aufwand, den wir Ihnen gerne abnehmen:
    • Deckungszusagen der beteiligten Versicherungen
    • Schadensbegutachtung und Berechnung z.B. des „merkantilen Minderwerts“
    • Reparatur und Werkstattabrechnung
    • Nutzungsausfallentschädigung
    • Einlassung bei Polizei und ggf. Staatsanwaltschaft
  • „Geblitzdingst“ … und dabei sind Sie überzeugt, im Rahmen der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit gefahren zu sein? Es gibt viele Gründe, warum zum Beispiel eine Messanlage  fehlerhaft aufgebaut, ein anderes Fahrzeug (statt Ihrer) gemessen wurde … Wir helfen Ihnen, dafür zu sorgen, dass alles mit rechten Dingen zugeht.
  • Sie haben einen Verkehrsverstoß begangen, sehen den Fehler ein … aber wollen mit Blick auf die möglichen Folgen beraten und begleitet werden:
    • Möglichkeiten der Verfahrenseinstellung gegen Auflagen
    • Geldstrafe oder Fahrverbot?
    • Medizinisch-Psychologische Untersuchung vermeiden